Prüfung vor Vertragsabschluss

Es besteht nicht nur für Unternehmen mit Auslandskontakten, sondern ebenso für jene, die nur inländische Geschäftskontakte unterhalten. Die Verpflichtung zur Überprüfung aller Geschäftskontakte vor Vertragsabschluss gilt gleichermaßen für alle Firmen!
Was viele nicht wissen: Eine große Zahl der in den für deutsche Unternehmen relevanten Sanktionslisten verzeichneten Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen haben Adressen in Deutschland oder sind sogar deutsch.

Wann prüfen nach Vertragsabschluss

Doch wann ist der richtige Zeitpunkt eine Sanktionslistenprüfung durchzuführen. Im Tagesgeschäft geht der richtige Zeitpunkt in der Komplexität eines jeden Vorganges förmlich in der Masse der Handlungen unter. Schon wenn sich der Bildschirm mit Leben füllt wird die Aufmerksamkeit vom richtigen Zeitpunkt abgelenkt. Hier poppt der Terminkalender für ein Telefonat auf, da erscheint eine neue E-Mail mit einer Angebotsanfrage und dort komme eine Erinnerung. Und schon ist der richtige Zeitpunkt möglicherweise verpasst.

Um dieser Masse an Informationen und Handlungsaufforderungen Herr zu werden ist ein entsprechendes Zeitmanagement notwendig. Hat man sich einmal für einen Ablaufplan von Tätigkeiten bereit gelegt, braucht man diesem nur noch zu folgen und man führt die Sanktionslistenprüfung immer dann aus, wenn es notwendig ist. Näheres dazu und ein Fallbeispiel finden Sie weiter unten in unserem Leitfaden zur Sanktionslistenprüfung

Ihre Verantwortung als Unternehmer

Sie als Unternehmer sind für die Umsetzung der Antiterrorismus-Compliance und somit auch der Prüfung Ihrer Partner vor Vertragsabschluss verantwortlich. Bei Nichtbeachtung werden Sie entsprechend zur Rechenschaft gezogen. Eine Zuwiderhandlung wird nach dem Außenwirtschaftsgesetz als Embargoverstoß gewertet und ist mit drastischen Strafen belegt. Vorsätzliche Verstöße können mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bereits der Versuch ist strafbar. Bei fahrlässigem Handeln kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden !

Auch die Verletzung der Mitteilungspflicht wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Handeln Sie jetzt

Warten Sie nicht länger mit Ihrer Pflicht zur Sanktionslistenprüfung. Laden Sie sich Ihre kostenlose ARGOS Demo Version herunter und starten sofort mit Ihren Prüfungen. So haben Sie unmittelbar den Nachweis gegenüber den Behörden, dass Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen nach gekommen sind..