ARGOS Sanktionslistenprüfung

Video über die ARGOS Compliance Software

ARGOS unterstützt Sie bei der vorgeschriebenen Pflicht zur Finanz Sanktionslisten und Antiterror Listen Prüfung Ihrer Geschäftskontakte zur Vermeidung verbotener Geschäftsbeziehungen zu bestimmten Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen !

Die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung (EG 881/2002 sowie 2580/2001) verpflichten jeden Unternehmer zu umfangreichen Prüfmaßnahmen zur Vermeidung verbotener Geschäftskontakte.

Was viele nicht wissen: es sind nicht nur ausländische Geschäftskontakte zu prüfen, sondern ebenso sämtliche inländische Geschäftskontakte.

Vorgeschrieben ist der Vergleich aller Ihrer Geschäftskontakte gegen bestimmte Namenslisten, auch Sanktionslisten genannt, in denen diejenigen Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen gelistet sind, mit denen Geschäftskontakte strikt verboten sind.

Die durchgeführten Prüfungen sind nachzuweisen und zu dokumentieren.

Die Sanktionslisten unterliegen ständiger Änderungen. Deshalb ist auch eine laufende Überprüfung des vorhandenen Datenbestandes notwendig.

ARGOS bietet Ihnen eine ideale Lösung zur vorgeschriebenen Prüfung Ihrer in- und ausländischen Geschäftskontakte. Und das alles „einfach, schnell und zuverlässig“.

Ausländische Listen

Neben den gesetzlich verpflichtenden Listen der Europäischen Union gibt es auch weitere Listen nicht europäischer Herkunft. Die Entscheidung gegen diese Listen zu prüfen obliegt immer dem prüfenden Unternehmen. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.

Es gibt aber gute Gründe dennoch gegen diese Listen zu prüfen. Hier sind insbesondere die Listen der Vereinigten Staaten von Amerika zu erwähnen. Eine der zuständigen örtlichen Behörden ist die OFAC (Office of Foreign Assets Control). Diese Behörde hat keinerlei rechtlichen Einfluss auf die Entscheidung nicht dem US Recht unterliegenden Firmen vorzuschreiben deren Listen zu prüfen. Doch ist die Situation bei weitem nicht so einfach wie diese sich vielleicht darstellt.

Ausländisches Recht beachten

Es bedarf nicht viel um doch dem US Amerikanische Recht zu unterliegen. Hierbei reicht es aus, dass z.B. Einzelteile von Produkten US Amerikanischer Herkunft in ein Produkt mit verarbeitet wird. Das kann von technischen Bauteilen bis zu Chemikalien die beigemischt werden reichen. Ist dies der Fall, unterliegt das produzierende Unternehmen automatisch dem US Amerikanischen US-Reexport Recht. Das gilt ungeachtet ob das Produkt durch Be- oder Verarbeitung deutschen Ursprungs ist.

Gleiches gilt für Mitarbeiter mit US Amerikanischer Staatsbürgerschaft. Auch wenn diese hier in Deutschland wohnen, leben und arbeiten. Ein US Bürger hat, wie jeder Bürger jedweder Staatsbürgerschaft auch, die Gesetzt des seines Landes ein zu halten. Soll heißen, sobald ein Mitarbeiter mit US Amerikanischer Staatsbürgerschaft mit in einen Geschäftsvorgang involviert ist, unterliegt alles was zu diesem Vorgang gehört automatisch auch dem US-Recht. Es ist also nicht die schlechteste Entscheidung eine Recherche auch gegen diese Listen durch zu führen.

Warten Sie nicht länger. Laden Sie sich gleich Ihre kostenlose ARGOS Demo Version herunter.