Sie finden Tipps in unserem Leitfaden für die Umsetzung der Prüfung in Ihrem Unternehmen, sowie die Auswahlmöglichkeiten an Vorgehensweisen.
Bedenken Sie: Eine Sanktionslistenprüfung wird im Rahmen der weltpolitischen Entwicklung immer wichtiger. Es treffen Ideologien aufeinander welche mitunter mit Waffengewalt oder terroristischen Anschlägen durchgesetzt werden sollen.
Es werden Unternehmen in die Pflicht genommen zu helfen, diese Vorhaben zu verhindern oder zu unterbinden. Da stellen sich schnell die Fragen
Warum muss ich prüfen?
Wen muss ich prüfen?
Wann muss ich prüfen?
Wie prüfe ich meine Daten?
Wie setze ich die Prüfung in meinem Unternehmen um?
Gibt es einen Prüfleitfaden der mich unterstützt?
Die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung (EG 881/2002 sowie 2580/2001) verpflichten jeden Unternehmer zu umfangreichen Prüfmaßnahmen zur Vermeidung verbotener Geschäftskontakte.
Schließt sich hier gleich die zweite Frage „Wen muss ich prüfen?“ an.
Was viele nicht wissen: es sind nicht nur ausländische Geschäftskontakte zu prüfen, sondern ebenso sämtliche inländische Geschäftskontakte. Vorgeschrieben ist der Vergleich aller Ihrer Geschäftskontakte gegen bestimmte Namenslisten, auch Sanktionslisten genannt, in denen diejenigen Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen gelistet sind, mit denen Geschäftskontakte strikt verboten sind.
Die durchgeführten Prüfungen sind nachzuweisen und zu dokumentieren.
Die Sanktionslisten unterliegen ständiger Änderungen. Deshalb ist grundsätzlich auch eine laufende Überprüfung des vorhandenen Datenbestandes notwendig.
Bleib die hier zuletzt gestellte Frage „Wie prüfe ich meine Daten?“
ARGOS bietet Ihnen eine ideale Lösung zur vorgeschriebenen Prüfung Ihrer in- und ausländischen Geschäftskontakte.
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Welche Auswahlmöglichkeiten der Prüfung bieten sich an ?
Finden Sie die Auswahlmöglichkeiten an Vorgehensweisen für Ihre Sanktionslistenprüfung. Das klingt alles sehr einfach, ist es im Prinzip auch. Damit der Vorgang der Prüfung auch in der eigenen Ablaufstruktur auch sinnvoll eingebunden werden kann, und das mit möglichst einfachen und kostengünstigen Mitteln, wurde ARGOS konzipiert. Sicher, es gibt viele Möglichkeiten sich dieser Herausforderung zu stellen. Da sind zum Einen integrierte Systeme, die Ihre Arbeit im Hintergrund verrichten und gar nicht auffallen. Das ist sehr komfortabel, hat aber gerechtfertigter Weise auch seinen Preis.
Es gibt, etwas preisgünstiger, auch externe Dienstleistungsanbieter. Es ist aber wichtig sich im Klaren darüber zu sein, dass diese Anbieter Ihre Daten erhalten und diese in der Regel über öffentliche Leitungen (Internet) transferiert werden. Das birgt grundsätzlich immer die Gefahr, dass diese Daten neben Ihrem Dienstleister auch von Dritten abgefangen und mitgelesen werden können.
Als vorletzte Variante gibt es noch Dienstanbieter, die eine Vorort Lösung bieten. Das schützt vor möglichem Abfangen Ihrer Daten während des Datentransfers. Hier lohnt ein Preisvergleich der unterschiedlichen Anbieter.
Als letzte Variante gibt es noch kostenlose Anbieter. Hier können Sie für eine Abfrage Ihre Daten eingeben und direkt ein Ergebnis erhalten. Wichtig ist, die Dokumentation für diese Abfrage nicht zu vergessen. Diese Variante ist für all die interessant, die eher selten eine Abfrage tätigen müssen. Diese Form der Abfrage ist auch nur für eine Einzelabfrage gangbar. Besteht die Notwendigkeit alle Stammdaten gegen die Sanktionslisten zu prüfen ist eine der oben genannten Lösungen zu bevorzugen.
Inwieweit die Freigabe Ihrer Daten in das öffentliche Netz der DSGVO entspricht muss jeder für sich selbst entscheiden.
Hier einmal eine Liste von kostenlosen Anbietern:
Für die EU Liste: FiSaLis
Für die US Listen: OFAC / Export.gov
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Wie setze ich die Sanktionslistenprüfung in meinem Unternehmen um?
Das ist die Kernfrage für jeden, der sich mit diesem Thema beschäftigen muss. In unserer Tätigkeit in diesem Themenfeld seit 2008 haben wie in Gesprächen mit vielen Unternehmen die unterschiedlichsten Konstellationen erfahren und mit ARGOS fast immer eine gangbare Lösung gefunden.
Sie finden Tipps in unserem Leitfaden für die Umsetzung der Sanktionslistenprüfung in Ihrem Unternehmen.
Was wir da so angetroffen haben und wie wir eine Lösung finden konnten haben wir in einem kleinen Leitfaden zur Sanktionslistenprüfung zusammengestellt. Diesen haben wir in folgende Absätze unterteilt:
Wann ist der richtige Zeitpunkt zur Prüfung?
Wen muss ich prüfen?
Wie setze ich die Prüfung um?
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