Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage mit der ARGOS Sanktionslistenprüfung.
Als Reaktion auf
die Terroranschläge vom 11. September 2001 hat der Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen als Rechtsgrundlage weiterer nationaler Gesetze Resolutionen erlassen,
die der Bekämpfung des Terrorismus dienen. Auf Grundlage dieser Resolutionen
haben sowohl die USA als auch die EU Gesetze und Verordnungen erlassen, die u.
a. jedweden geschäftlichen Verkehr mit Personen, Vereinigungen,
Organisationen oder Unternehmen verbieten, die im Verdacht stehen, in Kontakt
mit Osama Bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk oder den Taliban zu stehen
(EG-Verodnung Nr. 881/2002 vom 27.05.2002 sowie
die zugehörige Änderung, die EU-Verordnung Nr. 553/2007 vom 22.05.2007 und die
sog. Taliban EU-Verordnung 753/2001 vom 01.08.2011 sowie die EU Verordnung 833/2014 vom 31.07.2014).
Daneben ist auch jedweder geschäftliche Verkehr mit sonstigen terrorverdächtigen Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen verboten (EG-Verordnung 2580/2001 vom 27.12.2001). Das Verbot umfasst nicht nur finanzielle Transaktionen sondern sämtliches zur Verfügung stellen von wirtschaftlichen Ressourcen wie z.B. Waren, Dienstleistungen und sonstige Vermögenswerte, sei es direkt oder auch nur indirekt. Daneben besteht sogar die Verpflichtung, den zuständigen Behörden alle Informationen mitzuteilen, die die Einhaltung der EU-Verordnungen erleichtern würden. Die ARGOS Sanktionslistenprüfung hilft Ihnen dabei auch die Rechtsgrundlage der Europäischen Union umzusetzen.