Was kann die ARGOS Sanktionslistenprüfungs Software

Programm Features

Argos 3 - Programmleistungen im Überblick

Leistung:

  • Einzelfallprüfung
  • Datenbankprüfung(1
  • Laufende Datenbankaktualisierung
  • Prüfung gegen alle gängigen Sanktionslisten
  • Prüfung gegen EU Embargolisten(2
  • Freie Wahl von Begriffskombination
  • Fragmentsuche
  • Wort Ignorierung
  • uneingeschränkte Einzel Listensuche
  • Qualitätsmodus mit Angabe der Trefferqualität
  • Phonetische Suche(3
  • Ausführliche Dokumentation
  • Dokumentation im benutzerfreundlichem PDF Format
  • (NEU) An Bildschirm anpassbare Fenstergröße
  • (NEU) Vollrecherche auch bei Stammdatensuche
  • (NEU) Speicherung der Rechercheergebnisse in interner Datenbank
  • (NEU) Datensicherung der Ergebnisdatenbank
  • (NEU) Erzeugung von historischen PDF mit geänderter Qualitätsstufe
  • (NEU) Filterbarer Übersichtsausdruck in PDF
  • (NEU) Direkter Zugriff auf Einzelergebnis aus Stammdatensuche
  • (NEU) Automation der Listenaktualisierung(4(5
  • (NEU) Automation der Datensicherung(4(5
  • (NEU) Automation der Stammdatensuche(4(5
  • (NEU) Direkte Anbindung an Ihre Stammdatenbank möglich(4(5
  • (NEU) Automatische Benachrichtigung bei Neuigkeiten

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Umfassend und sicher

Die Bedienung von ARGOS ist äußerst einfach. Mit nur wenigen Tastatureingaben geben Sie bis zu vier Suchbegriffe ein (Personen-, Firmen-, Städtename etc.), legen mit wenigen Klicks die Suchoptionen und die Recherche-Art fest, falls Sie nicht die Standard-Voreinstellungen verwenden wollen, und den Rest erledigt ARGOS. Als Ergebnis erhalten Sie eine übersichtliche Auflistung der Suchergebnisse, die Sie für Dokumentationszwecke automatisch im PDF Format gespeichert bekommen. Dabei zeigt Ihnen der Ausdruck neben dem Druckdatum und Ihren Suchbegriffen auch die eingestellten Suchoptionen sowie die überprüften Sanktionslisten und deren Aktualitätsdatum.

Damit kommen Sie der geforderten Dokumentationspflicht nach.


Immer aktuell

Denken Sie daran:  Die Sanktionslisten können sich täglich ändern!

Sie stellen mit ARGOS sicher, dass die Sanktionslisten, die einer Überprüfung zugrunde gelegt werden, stets auf dem neuesten Stand sind. Das liegt daran, dass sich ARGOS bei jedem Start informiert ob es aktuellere Datenbanken als die auf Ihrem System befindliche gibt. Falls notwendig, aktualisiert sich ARGOS selbstständig. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr PC mit dem Internet verbunden ist.


Datenschutz von Firmendaten

Datensicherheit und Datenschutz sind ein sehr wichtiges Thema. Wer möchte schon gerne, dass seine Daten auf einen fremden Server übertragen werden müssen um die Prüfung durch zu führen.

Die ARGOS Compliance Software ist so ausgelegt, dass lediglich die jeweils aktuellen Sanktions Listen vom ARGOS Server auf den Arbeitsplatz geladen werden. Firmendaten bleiben wo sie hin gehören. Ausschließlich auf den Rechnern der Firma.


Ihr Vorteil

ARGOS wurde bewusst funktionsoptimiert programmiert. Es ist äußerst ressourcenschonend und schnell. Die herausragenden Leistungsmerkmale sind:

  • Äußerst kleine Programmdatei (nur ca. 2.5 MB)
  • Kinderleichte Bedienung
  • Geeignet auch für PC-ungeübte Anwender
  • Abarbeiten der Suchbegriffe in nur wenigen Sekunden
  • Umsetzung der Antiterrorismus-Bestimmungen der EU und der BRD
  • Überprüfung Ihrer Daten gegen alle gängigen Sanktionslisten (EU, Embargo, UN,  UK, US
    [Denied Persons, Unverified List, Entity List, Special Designated Nationals List, Debarred List, Nonproliferation Sanctions])
  • Überprüfung von bis zu vier Suchbegriffen gleichzeitig
  • Phonetische Suche
  • "White List" Funktion
  • Wortfragment-Suche
  • Ausführlicher Ausdruck zu Dokumentationszwecken
  • Datenimport (als CSV-Datei)

Systemvoraussetzung

Für ARGOS braucht es nicht viel

 

Anforderung Leistung
Betriebssystem : Windows 7 / 8 / 8.1 / 10
Prozessor : Intel I3 Klasse oder höher
Arbeitsspeicher  : 4 GB RAM 
Bildschirm  :1024 x 768 oder höherauflösend 
Internetverbindung  : aktiv 
Offene Ports  : 80 / 443
Proxy  : wird unterstützt 
VM  : Installation in VM ist möglich*
*Lizenzbestimmung beachten!