Mitunter ist die Rechtslage nicht eindeutig ersichtlich. Dies gilt insbesondere für den Datenschutz, im Speziellen für die Prüfung von Personal gegen die Sanktionslisten. In einem Urteil des obersten Gerichtshofes des Bundes für Steuern und Zölle (BFH) wurde hier eine eindeutiges Urteil gesprochen (Urteil vom 19.06.2012, VII R 43/11, Sicherheitsüberprüfung der Bediensteten als Voraussetzung für AEO-Zertifikat)